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Dauerbrenner
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hab ich auch schon gelesen dass das durchgetretene pedal zählt!! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> frag mich nur wie ich das messen soll??? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> werd ich am wochenede gleich mal probieren was der 90er landy da so für masse hat!? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/party48.gif" alt="" />
müsste eigentlich grad so hingehen mit 50%!
hat hier vielleicht schon jemand gemessen??? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" />
gruass, martin
...wer ohne Narrheit lebt ist nicht so weise wie er glaubt!!
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Suchtiger
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Suchtiger
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Hey Martin, so könnte es sein! Gemessen wird übrigens vom niedergetretenen Gaspedal aus,wenn ich mich nicht irre,HI,HI,HI. Gruß aus Berlin Niedergetretenes Gaspedal???Hat jemand eine Quelle für diese "Messvorschrift"? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /> Hmm, mein Gaspedal "klemmt" gerade, schnell zum FA.... gruß rotax
Grabe den Brunnen, bevor du Durst hast.
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Neu
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hallo ihr lieben auskenner! fährt jemand hier einen chevrolet suburban? ich will mir gerne einen kaufen, schaue mir morgen einen an. und ich würde gerne wissen wie meine chancen stehen, bei momentaner pkw-zulassung weiter nach gewicht besteuert zu werden. ich finde jedoch nirgendwo zeichnungen oder technische daten im netz, aus denen die innenabmessungen abzuleiten wären... gaspedal-50%-ding.... bin für jeden hinweis/ hilfe dankbar. falls das zu diesem auto schon irgendwo diskutiert wurde, meine frage hier unerwünscht ist, bitte ich um verzeihung. bin mit forumsbenutzung noch etwas unbeholfen.
dank aus berlin, der ben
p.s.:wer einen vernünftigen suburban mit diesel zu verkaufen hat, bitte bescheid sagen!
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Hi Ben, Kuckst du hier: http://www.ami-forum.de/forum/viele Grüsse Markus
Zero tolerance for zero intelligence !
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...meld mich auch mal wieder... ...steuerbescheid für das jahr 2005/2006 (märz-märz) ist da = 172 Euro/steht nix von änderung drin...
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Hi Schlammi,
genau DAS ist ja das Linke ! Erst die Leute in Sicherheit wiegen und dann...
Wenn die Erhöhung ab 01.05. kommt dann darfst du die Differenz mit dem Bescheid von März nächsten Jahres nachzahlen. Das ist mir schon ein mal passiert - es hiess damals als Erwiderung auf meinen Einspruch ich hätte von der Erhöhung ja aus der Zeitung gewusst.
Hab' mich inzwischen bei einem Verwaltungsrechtler erkundigt - das ist rechtens und du kannst nix dagegen machen.
Sch..... sowas !
Grüsse
Markus
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...meld mich auch mal wieder... ...steuerbescheid für das jahr 2005/2006 (märz-märz) ist da = 172 Euro/steht nix von änderung drin... Ist doch richtig so, es hat sich bis jetzt weder was geändert,noch ist was Neues verabschiedet. Wieso soll da was Neues drin stehen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />? Grüe Micha
Grüße Micha
Er ist nie ganz und nie ganz kaputt !
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[quote]...meld mich auch mal wieder... ...steuerbescheid für das jahr 2005/2006 (märz-märz) ist da = 172 Euro/steht nix von änderung drin... Ist doch richtig so, es hat sich bis jetzt weder was geändert,noch ist was Neues verabschiedet. Wieso soll da was Neues drin stehen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />? ------------------------- vom Prinzip kann man eh nur abwarten, umschlüsseln darf ja im Moment auch keiner mehr. Wenn es kommt, werde ich aber Widerspruch einlegen. TÜV Bescheinigung, das im Moment nicht umgeschlüsselt wird habe ich. Gruss Steffen
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@SCHLAMMI
Das ist mit Sicherheit kein Steuerbescheid!! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" /> Sondern nur der Zahlungshinweis, <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" /> das das FA sich jetzt die Kohle holt!! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" />
Gruß Andreas <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/hack.gif" alt="" />
Zuletzt bearbeitet von DISCO_ARINGAU; 06/03/2005 13:05.
Lächele und sei froh es könnte schlimmer kommen, ich lächelte, war froh und es kam schlimmer!!
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Hallo Andreas,
Sicher hat Schlammi den üblichen Kfz - Steuerbescheid bekommen, auf dessen Bestandskraft man sich allerdings nicht verlassen darf - denn und hier zu Steffens Argument:
ganz SO ist es ja nicht, dass sich nichts geändert hätte:
Immerhin ist §6a gestrichen worden auf den sich sämtliche Urteile zur Gewichtsbesteuerung stützten.
Selbst wenn nichts weiter passiert entfällt die Gewichtsbesteuerung automatisch mit Inkrafttreten der geänderten StVZO. Wann allerdings ??? Zuerst hiess es 01.04., dann 01.05. - inzwischen heisst es der Termin wäre wackelig....
Nach derzeitigem Kenntnisstand ab 01.05. Einfach nichts zu tun könnte zu einer teuren Steuernachforderung führen. Dagegen hilft auch i.d.R. kein Widerspruch gegen den Steuerbescheid sofern keine andere Fahrzeug- bzw. Aufbauart festgestellt und in die Fahrzeugpapiere eingetragen ist.
Aber was dann ?
1. Man kann:
'AF' schriftlich beim TÜV beantragen damits einen rechtsmittelfähigen Bescheid gibt (das ist aber nicht irgendein Wisch auf dem zu lesen ist dass derzeit nicht Eingetragen wird, sondern ein echter Bescheid, inklusive Widerspruchsbelehrung !!!!) , innerhalb der Widerspruchsfrist muss man aber auch Widerspruch einlegen (sonst wird der Bescheid ja rechtskräftig !!!) damit im Fall dass die Verweigerung des 'AF' - Eintrags sich wirklich als rechtswidrig herausstellen sollte der TÜV Schadensersatz leisten muss ? Die Steuer muss in dem Fall dennoch ans Finanzamt entrichtet werden.
Wenn die 'AF' - Geschichte dennoch per Kraftfahrzeugsteuergesetz platzt (was durchaus passieren kann) nützt das auch nichts. (Nun komme mir keiner mehr mit EU - Recht, das ist nationales Steuerrecht und die dürfen das wirklich !!! Explizit: Vielleicht ist es rechtswidrig die AF - Eintragung zu verweigern, aber Niemand kann dem Staat verwehren 'AF' - Fahrzeuge generell nach Hubraum zu besteuern wenn er denn das gerade will - und auch die 'sonstigen Fahrzeuge' ersatzlos aus dem Kfz - Steuerrecht zu streichen..)
2. Man kann : Sicherheithalber sein Fahrzeug als 'Lkw' zulassen, so es dazu geeignet ist.
3. Und zuletzt: Kann man sein Fahrzeug abmelden bis die Angelegenheit geklärt und sicher ist.
Ich habe selber gerade drei Wohnmobile, werde daher wenn sich nichts ändert vorläufig nur noch eines angemeldet lassen und das wohl als Lkw.
Viele Grüsse
Markus
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