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Das Orakel
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Das Orakel
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@alle an Facts Interessierten
Die PkW-Normen messen g/km im EUDC-Zyklus und sind schon deshalb nicht mit "echten" LkW-Grenzwerten vergleichbar, bei denen der Motor gemessen wird, deshalb g/kWh. Die "Rückstufung" der Gruppe III (über 2,5t) im dt. Kraftfahrsteuerrecht mag mit den im Vergleich zu durchschnittlichen PkW höheren Grenzwerten zusammenhängen oder auch nur der Geldbeschaffung dienen. Leichte Nfz können mit einer PkW-Abgaszertifizierung genehmigt werden, umgekehrt geht das nicht.
@ Naive aller Art Daß das bisherige Herumposaunen - natürlich unveorhersehbar und zufällig <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /> - dazu geführt hat, daß die potenziellen Auswege einer nach dem anderen "zugeht", ist wohl anhand der Postigs, "Dokumente", etc. nachvollziehbar. Schadensbegrenzung kann nicht darin bestehen, den Warnern alles mögliche zu unterstellen, sondern wird wohl nur mit einer Verhaltensänderung möglich sein. Daß es immer dann, wenn die "herrschende Lehre" kritisch hinterfragt wurde, entweder keine Antwort oder nur Polemik gab, ist der beste Beweis dafür.
Grüsse, Peter
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Nachricht gelöscht durch grizzlyclimber
Zuletzt bearbeitet von grizzlyclimber; 10/03/2005 15:58.
Nur für heute leute ... "ohne Panne von Tanne zu Tanne"
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ähem.
*räusper*
In diesem Thread schreibt bitte ausschließlich Fragen, Neuigkeiten und Hinweise technischer Natur zum Thema neue Steuergesetzgebung
das war die bitte eingangs zu diesem neu eröffneten thread. bitte, kommt wieder auf den boden der tatsachen.
danke.
whipple-scrumtious fudgemallow delight
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Das wird noch
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http://www.autofahrerpartei.de/Was haltet Ihr von der Autofahrer Partei, müssen langsam zur Selbsthilfe greifen. Gruß Innomatix
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Die Schw... von Porsche haben schon das nächste Schlupfloch im Visier - das wär' doch auch 'ne Antwort auf deine PM von Neulich Frank ?
Zero tolerance for zero intelligence !
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Selbstfahrender Schneepflug? Wird in Hamburg nur von Dezember bis März auf Saisonkennzeichen zugelassen.
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Super-Partei: Autofahrerpartei, Originallink zum Parteiprogramm Dem kann man einfach nichts entgegensetzen. Ein widerspruchsfreies Programm, erstklassig formuliert. Meine Stimme haben sie, auch wenn sie der Neuen Deutschen Rechtschreibung noch nicht mächtig sind. Wer macht mit? Kurze Email mit Personalausweiskopie (beidseitig) und 20 € (Schein) genügt. Den Rest spende ich einer gemeinnützigen Organisation (natürlich autofahrerfreundlich, z.B. ADAC oder so).
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Paragraphen-Guru
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Tach zusammen.
Vorab: Mir sind noch keine konkreten Ergebnisse von der Länderreferententagung bekannt. Ein anderer Gedanke erscheint mir aber sehr überlegenswert: <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" /> Wie sieht es bei der geplanten Steuerrechtsänderung mit dem Vertrauensschutz aus? Der Vertrauensschutz gegenüber dem Gesetzgeber wird durch das Rückwirkungsverbot gewährleistet; d.h., ein Gesetz, das nachträglich ändernd in bereits abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift, ist grundsätzlich verfassungswidrig. In unserem Fall bedeutet dies unter Umständen, dass durch die Abschaffung des § 23 Abs. 6a der StVZO und der sich daraus ergebenden steuerrechtlichen Folgen, die Kaufentscheidung für einen Geländewagen für den Einzelnen nachträglich zu einem finanziellen Desaster führen kann, ohne dass er damit rechnen konnte. Durch die genannten Rechtsänderungen werden den längst erledigten Finanzierungsplänen, die sich jeder vor einem Fahrzeugkauf macht, nachträglich die Grundlage entzogen. Dies wäre dann ganz klar ein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot und damit gegen das Grundgesetz. Da ich kein Jurist bin, sollten wir mal in diese Richtung unsere Fühler ausstrecken.
Gruß Amtsschimmel
Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründ ich einen Arbeitskreis
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Hier geht gar nichts mehr
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@amtsschimmel
Kurz gesagt: Vergiß den Vertrauensschutz, der ist u.a. hier m.W. nicht relevant.
"Ich bin Beamter geworden und nun streichen sie mir nach 30 Jahren die Sonderzuwendungen (Urlaub, Weihnacht")
Pech gehabt, siehe entsprechende höchstinstanzliche Urteile.
Die ganze Geschichte mit der rückwirkenden Gesetzgebung und dem Widerruf und Rücknahme von Verwaltungsakten incl. der ex nunc/ex tunc-Diskussion und Vertrauensschutz in diesen Fällen zieht meiner Meinung nach nicht.
Erstmal wirds wohl auch kein neues Gesetz geben. Die werden das schick auf dem Erlaß- oder Ausführungsbestimmungswege regeln. Keine unmittelbare Außenwirkung - kein Beschwernis - keine Klage gegen die Dinger.
Ist doch viel einfacher als ein Gesetz für das man Mehrheiten braucht und gegen das man klagen kann.
Und dann noch in Kleinigkeiten 16 unterschiedliche Länderregelungen.
Schicke Prüfungen der richtigen Ermessensausübung mit Diskussionen ohne Ende.
Fröhliches Klagen durch die Instanzen. Wird Jahre dauern und bei Steuersachen zahlen die meisten Rechtsschutzversicherungen nicht.
Und die Argumentation des FA ist doch ganz einfach:
Die Grundlagen für die Besteuerung haben sich geändert. Ich bin nach dem Kfz.-Steuergesetz gezwungen einen neuen Bescheid zu erlassen. Ich hab keine Wahl, weil ich bei der Entscheidung nicht mal Ermessen hab. (müsste irgendwas bei §12 sein).
Und so entscheide ich wie mein Minister mich angewiesen hat (das werden sie natürlich nie schreiben, sondern behaupten sie haben rechtlich einwandfrei subsumiert und ihr eingeräumtes Ermessen fehlerfrei ausgeübet).
Grüsse
uwe
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