merkwürdigerweise konnte man sogar noch im april 2005 seinen geländewagen beim TÜV auflasten - und keinen dort hat's mal eben gestört. - Geschäft ist Geschäft !!! - JEDOCH - Berichtigungen auf AF-Mehrzweckfahrzeug gemäß allseits bekannter EU-Richtlinie und Rechenformel ... > grösser als 136 kg - wurde von oben herab als Berichtigung des Fahrzeugbriefes nicht mehr gewährt. - Welcher Ausdruck wäre dafür mal eben am besten geeignet??? OK - Dann muss auf die Schnell halt doch ein neues Kfz-Steuergesetz her, in welchem die EU-Richtlinien steuerrechtlich so hingebogen werden, wie's mal grad eben passt. - Was wird ein LKW Katenwagen mit 5 Sitzplätzen mit 2.81 zul.GGW Steuer kosten? - Von 1991 bis 2001 was das steuerrechtlich noch ein LKW - 2001 im Rahmen des Auflastungsboom fielen diese Fahrzeuge durch das <als 2.81 Tonnen-Raster und wurden praktisch wie Kombinationskraftwagen behandelt. - Zwar blieb nach wie vor alles beim Alten - doch Sinn hat mir das noch nie gemacht.
Man darf gespannt sein - wie der nächste Bescheid mal eben ausschaut - denn die Finanzdirektionen wissen selber noch nicht so recht WIE ODER WAS IST WAS ???
gruss von franky
Nur für heute leute ... "ohne Panne von Tanne zu Tanne"
habe heute den NEUEN BESCHEID für meinen 110er Womo bekommen. Versteuerung nach Hubraum ab dem 09.07 und eine Nachzahlung für den Zeitraum 01.05 - 08.07!! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> Nix isset mit Womo sind ausgenommen!! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" />
So dieses ist dann ja wohl auch durch...... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya004.gif" alt="" />
???? Ein Freund bekam vor einigen tagen seinen steuerbescheid, 110er WoMo, alte Steuer... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Dann geh doch zum Finanzamt und halte denen das neue Gesetz unter die Nase - natürlich auf die nette Art <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Ja,Ja,Ja allerding könnte der Finanzbeamt auf die Idee kommen, dein Auto mal in Augenschein zu nehmen,um dann festzustellen,das es vielleicht doch ein PKW ist. Nur mal so als Worst-Chase-Szenario. Gruß aus Berlin
Leute, werft doch nicht immer alles durcheinander. Es gibt kein neues Kraftfahrzeugsteuergesetz! Insofern ist es logisch, daß auch Womo betroffen sind.
Außerdem empfiehlt sich, die Finanzämter anzuschreiben, wenn man erst in einigen Monaten einen Bescheid erwartet.
Ich verweise auf die infos von proallrad. Und wer noch nicht Mitglied ist, sollte sich das nochmal ernsthaft überlegen.
Noch eine andere Frage: Die Formel P-(M+Nx68) > Nx68 würde doch beim 110SW und 1+4 Sitzplätzen zutreffen. Würde es dann nicht reichen, die hinteren Sitzbänke sammt Gurtbefestigungen etc. "endgültig" zu entfernen und sich DAS vom TÜV bescheinigen zu lassen. Dann mit dem geänderten Fzg.-Schein zum FA. Rechnen müssten die dann doch selber können. Dann wär halt nix mit TÜV/AF und so?