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Schneidlehrling im 1.Gewindegang
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Schneidlehrling im 1.Gewindegang
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Baaah ! Ich breche!
Eben mit dem FA einer Taunusstadt telefoniert, der Mann verwies mich auf das Internet, Bundesfinanzministerium, KFZ Steuer und das alles als PKW versteuert wird.
….. Andere Kfz - darunter Lkw - mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 t unterliegen einer nur auf das zulässige Gesamtgewicht bezogenen Steuer bis höchstens 210 € im Jahr……
Diesen Satz habe ich ihm dann langsam vorgelesen, ihn auf einen Zweisitzer Pick-up aufmerksam gemacht und Pritsche und nur zwei Sitzplätze, Zugfahrzeug und Hängerziehen bis 3,5t und darauf das wir alle nur Menschen sind….. das er aus einer Kuh keinen Elefanten machen kann, sprich LKW zu PKW.
Seine Antwort, der Rechner vergleicht die Fahrzeugdaten des KBA mit denen des FA und dann erstellt der Rechner den Steuerbescheid. Soweit so gut.
Ich meinte, ich komme vorbei, sie sehen, zwei Sitzplätze und nix mit Personenbeförderung.
…… guter Mann, sagte er, eine definitive Aussage werden sie nicht von mir bekommen, denn in vier Wochen sind wir schlauer. Oder frei Übersetzt, ich weiß auch nicht mehr und was soll ich ihnen erzählen.
Prima
07.06.2005 38 Tage nach dem 01.05.2005 dem Wegfall, keiner weiß was.
Amtsschimmel, hast du noch was Neues?
Ralfi
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Paragraphen-Guru
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Amtsschimmel, hast du noch was Neues? Ralfi Leider nein - zumindest nichts Konkretes; nur ein Gerücht aus FA-Kreisen: "Vielleicht kommt nun doch noch die Umlegung der KFZ-Steuer auf die Kraftstoffpreise; die politischen Voraussetzuungen nach der NRW-Wahl für eine Einigung in der Bund-Länder-Kommission sind sind vielversprechend". Vielleicht, vielleicht..... Nix genaues weiß man nicht. Fakt ist, dass die derzeitige Sonderregelung für WoMo's rechtlich in der Luft hängt. Hier kann nur eine Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes Abhilfe schaffen; die dazu notwendige Begründung (z.B., dass solche Fahrzeuge nur sporadisch genutzt werden) würde einen Rattenschwanz von weiteren Problemen nach sich ziehen: was ist dann mit all den anderen Fahrzeugen, die nur hin und wieder genutzt werden. Werden die dann auch steuerlich begünstigt? Nach welchen Maßstäben wird festgelegt, was sporadisch ist und was nicht? Wer überprüft ob der Maßstab auch eingehalten wird oder nicht? Ein unsinniges Unterfangen. Nach derzeitigem Recht ist nur das Halten eines Fahrzeuges steuerlich relevant, ausdrücklich unabhängig davon, wie oft und für welchen Zweck es verwendet wird. Die WoMo's aus dieser Regelung herauszunehmen, würde bedeuten, die Grundlage des Steuerrechts in Frage zu stellen. Das für diese Fahrzeuge angestrebte Ziel ist nur durch Umlegung der Steuer auf den Sprit zu erreichen. Ich hab ganz zu Anfang diese Threads gesagt, dass der Bundesrat mit seiner Entscheidung, den 23 6a StVZO zu streichen, einen Schnellschuß abgegeben hat, ohne sich über die Folgen im Klaren zu sein. Ich glaube, das dämmert den Verantwortlichen jetzt so langsam. Es deutet Einiges darauf hin, dass das letzte Wort in dieser Sache noch nicht gesprochen ist. Möglicherweise hilft die von greenbee angekündigte erste Klage den Verantwortlichen auf die Sprünge. Solange heißt es weiter abwarten und sparen. Eines steht fest: Die 650 Euro's, die ich jährlich für meinen Disco mehr zahlen soll, kommen zunächst in den Sparstrumpf und werden nicht für die Ankurbelung der Binnennachfrage verwendet. Hinzu kommen noch ca. 160 Euros im Jahr, die ich durch noch besonnenere Fahrweise und Einschränkung der Fahrten allein an Mineralölsteuer einspare. Wenn ich nun noch die sich daraus ergebende längere Lebensdauer meines Disco's, weniger Ersatzteilbeschaffung, weniger Werstattkosten usw. berücksichtige, werde ich in letzter Konsequenz die höhere Kraftfahrzeugsteuer durch Einsparungen mehr als kompensieren - zum Nachteil des Fiskus und zum Nachteil der Wirtschaft. cu Amtsschimmel
Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründ ich einen Arbeitskreis
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Im Gegenzug ist es aber doch so, das die Schlüsselnummer des Fahrzeuges geändert werden, also von PKW in LKW und AUCH SIE SCHLÜSSELNUMMER für die Schadstoffwerte von 02 auf 00, was bei einer weiteren Änderung zu einer nicht unerheblichen Rennerei führt …… oder sagt der schlaue Rechner von FA und KBA, Land-Rover = PKW und NICHT LKW. Die hessische Landeshauptstadt ist nach einer sehr internen Info nach, auch explizit darauf aus, solche kleinen Flüchtlinge zu verPKWehen, also hier wird auch genau darauf geachtet. Ein Dampfhammer wäre, im Herbst noch den Russfilter, Geld investieren und dann schwupp, umgelegt auf den Kraftstoff. Im Moment stehen wir in folgenden Startlöchern. - Russfilter (alles so lassen und erstmal zahlen) - LKW Pritsche (Station und Discos haben die A-Karte) - Umlegung auf den Kraftstoff Der Mann im Taunus war OK, das Gespräch war von Mensch zu Mensch, ich kann nur bitten, das möglichst viele bei den FA´s anrufen und nach Information und Wegen zu fragen. www.finanzamt.de und dann an die Länder und Kreise weiter, Telenummern sind dann zu finden, aber bleibt freundlich, sachlich und betreibt keine Beschuldigung, die Leute da machen auch nur ihren Job. Ralfi Reisendank an Amtschimmel und Stefan Specht !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Paragraphen-Guru
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Hi. Mein Disco hat z.Zt. 0102 00 . Wenn's bei der Hubraumsteuer bleiben sollte, werde ich auf unter 2,5 to ablasten. Dann hat er 0102 15 (nach 91/441/EWG,ANH.I8.1) = 33,29 Euro pro 100 ccm. Das ist eine Übergangsvorschrift für Geländewagen mit EZ bis 31.12.1992.
cu Amtsschimmel
Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründ ich einen Arbeitskreis
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Moin - doch bei den kurzen pajeros bin ich mir mal eben sicher - auflastung auf über 2.8 t z.ggw. war nicht möglich zu machen. gruss von franky Nur für das Protokoll <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />: Fahre einen Pajero V20 Gl kurzer Radstand Achslast vorn 1200KG Achskast hinten 1650KG = 2850 KG Fahrzeug ist technisch ein Kombinationskraftfahrzeug mit 2,81 t ZGgwt. Ohne technische Veränderung. Wie schon geschrieben, wenn man wollte ging das per Ingenior. Aber helfen tut es ja nun auch nichts mehr. Ich tendiere jetzt zum Kat beim Mitsu-Dealer, bringt immerhin Euro 2 statt Schlüsselnummer 20. Gruß Mario
Zuletzt bearbeitet von MF; 07/06/2005 13:04.
Pajero V20
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Toyo Flieger
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Fakt ist, dass die derzeitige Sonderregelung für WoMo's rechtlich in der Luft hängt. Hier kann nur eine Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes Abhilfe schaffen; die dazu notwendige Begründung (z.B., dass solche Fahrzeuge nur sporadisch genutzt werden) würde einen Rattenschwanz von weiteren Problemen nach sich ziehen: was ist dann mit all den anderen Fahrzeugen, die nur hin und wieder genutzt werden. Werden die dann auch steuerlich begünstigt? Nach welchen Maßstäben wird festgelegt, was sporadisch ist und was nicht? Wer überprüft ob der Maßstab auch eingehalten wird oder nicht? Ein unsinniges Unterfangen. ... und für welchen Zweck es verwendet wird. Die WoMo's aus dieser Regelung herauszunehmen, würde bedeuten, die Grundlage des Steuerrechts in Frage zu stellen. Das für diese Fahrzeuge angestrebte Ziel ist nur durch Umlegung der Steuer auf den Sprit zu erreichen.
Amtsschimmel ...um es kurz zu fassen, nach Auffassung des NRW-Gesetzesentwurf, soll das WoMo auch vorwiegend als Transportfahrzeug gesehen werden, sprich Einrichtung, Lebensmittelvorrat, Kleidung! Und nicht als selten genutztes Personenkraftfahrzeug <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" /> Damit wäre das geklärt. Leider hat sich der CIVD (Caravaning Industire Verband e.V.) dazu gemeldet und will mit den Ländern zusammen arbeiten, allerdings sind dessen ideen auch nicht viel besser <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-laber.gif" alt="" /> Sie vertreten auch das Modell des 40% Abschlages (bis 3,5t) und 50% (ab 3,5t), nur der Zeitraum ist anders gewählt., d.h. die volle Härte soll erst in etwa 10Jahren eintreten, somit sollten sich WoMo-eigner auf härtere Zeiten einstellen können. Der selbe Vorschlag kam allerdings schon von einer Arbeitsgruppe der Länder Bayern, BaWü und Hessen, diese sah die %-Regelung allerdings ab sofort vor.
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Jungfrau
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Hallo jogi05 hier Auch wir haben einen PATROL 260 kurz Aufgelastet auf 2850 Kg Anhängelast 3t für 3,5t gab es derzeit keine Anhängerkupplung!!!??? Ziehe damit nur ein Boot , Fahrleistung im Jahr 4.000 km !!! wenig Nutzung wie WoMo Wo soll da die Gerechtigkeit sein !!! War beim FA ,am 2.6.05 der Beamte ist der Meinung , Steuer nach Hubraum. Meine Steuer war im April fällig, ganz normal nach Gewicht. Dann kommt wohl das dicke Ende nächstes Jahr , mit Nachzahlung. PS. Im Januar wurde das Fahrzeug auf " AF " umgeschlüsselt. Dazu hatte der Beamte auch keine Meinung. Das ganze aus NRW . Grüße jogi05
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Das wird noch
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Hallo, ich bin außer mir vor Zorn! Gerade bekam ich den Steuerbescheid. 760€ für GE300 Bj1991 G-Kat. Es ist an sich kein riesen Problem, jedoch habe ich gestern meinen GD300 verkauft da die Steuer zu hoch. Nach Auskunft FA sollte der Benziner ca.450€ kosten,auch viel aber man ist ja anpassungsfähig. Nun frage ich mich natürlich, ob ich den neuen G auch gleich wieder verkaufen soll, oder vieleicht das dach abschneiden als Pritsche, Rotorblätter aufs Dach als Flugobjekt(Flugbenzin ist billiger),oder einfach Umbau als Wohnmobil,Frau und Kinder rein und weg aus diesem Staat. Die Versuchung wird immer größer. Doch dann wundern sich alle warum soviele Firmen abwandern. Viele Grüße
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Süchtiger
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Hallo, ich bin außer mir vor Zorn! Gerade bekam ich den Steuerbescheid. 760€ für GE300 Bj1991 G-Kat. Es ist an sich kein riesen Problem, jedoch habe ich gestern meinen GD300 verkauft da die Steuer zu hoch. Nach Auskunft FA sollte der Benziner ca.450€ kosten,auch viel aber man ist ja anpassungsfähig. Nun frage ich mich natürlich, ob ich den neuen G auch gleich wieder verkaufen soll, oder vieleicht das dach abschneiden als Pritsche, Rotorblätter aufs Dach als Flugobjekt(Flugbenzin ist billiger),oder einfach Umbau als Wohnmobil,Frau und Kinder rein und weg aus diesem Staat. Die Versuchung wird immer größer. Doch dann wundern sich alle warum soviele Firmen abwandern. Viele Grüße Das ist wirklich sehr merkwürdig. Dann bin ich ja mal gespannt wie das bei mir ausgeht. Aber wenn mir nicht irgendjemand schlüssig erklären kann wieviel ich bezahlen muss gibt's einfach kein Geld. Basta! MfG Carsten
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das hat nichts mit zorn zu tun. ausschlaggebend ist deine eingetragene abgasschlüsselnummer unter 1) die letzten beiden ziffern. die setzen die steuerklasse fest, das ganze dann mal hubraum /100. je nach fahrzeugtyp sind die schlüsselnummern unterschiedlich, auch wenn der gleiche motor verbaut ist. bei benzinern ist derzeit die klr (kaltlaufregelung) eine gängige umrüstung, bei einigen motoren kommt man damit auch auf D3. frage mal jemanden in deiner nähe, der sich damit auskennt. oder: www.twintec.de
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