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Hier geht gar nichts mehr
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So, gestern hatte ich Besuch von der mobilen Kontrollgruppe des Zoll, die habe ich befragt, ob die mir die entsprechende Rechtsgrundlage nennen können. Es gibt die Anweisung, dass in der EU zugelassene Fahrzeuge mit deutschem Fahrer großzügig zu behandeln sind, das heißt,es ist nicht strafbar, sein Fahrzeug in der EU anzumelden, um in D zu fahren. er selbst würde seinen Pkw Diesel jetzt in Spanien anmelden und dann in D benutzen. Die Rechtsgrundlagen will er mir in der nächsten Woche mailen. Deutsche würden so gut wie nie auf Heizöl kontrolliert, hat er noch zusammenhanglos gesagt....Aber wenn, ist der Arsch ab, wenn man das mal so ausdrücken will.
Atze
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Fakt ist jedenfalls, dass für Wohnmobile keine Änderung der Gesetzeslage eingetreten ist, weil ihre Gewichtsbesteuerung mit §23 Abs 6a nichts zu tun hatte. Allenfalls die Hubraumsteuer für leichte Womo hatte was damit zu tun (Grundsatzurteil von 1983). Wenn Deine Karre nach wie vor "Sonstiges Fahrzeug" ist, ist die Lage eh klar, denn die werden auch in Zukunft nach Gewicht besteuert. Grundlage für die versuchte Hubraumbesteuerung für Womos in CDU-Ländern kann nur die vielzitierte EU-Richtlinie sein, nach der Womos nun als PKW angesehen werden. Die gibts aber schon seit 2001. Wenn in Deinem Bescheid "Sonstiges Kfz" steht, muss nach Gewicht besteuert werden. Nur Pkw werden nach Hubraum besteuert. Danke für deine Antwort. Das ist ja das Problem: im Bescheid steht ich wäre bislang "sonstiges Kfz" gewesen und jetzt eben jetzt "Pkw", obwohl in meinem Brief noch immer "SoKfz Womo" steht. Ein Freund hat einen Disco und ein normales Womo. Disco hat neuen Bescheid bekommen, beim Womo alles gleich. Was ist denn das für eine Masche? Gruß Frank
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Ich würde sagen, das ist genau dieser Softwarefehler, der beim ADAC beschrieben wird. Umgebaute Autos, die vor ihrem Womo-Leben PKW oder LKW waren, bekommen fehlerhafte Bescheide. Guck doch nochmal in dem Link weiter oben nach und wende Dich an den ADAC. Evtl bist Du ja da sogar rechtsschutzversichert?
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träger Lüstling
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abgesehen davon finde ich, sind 25.- euro nicht zu viel verlangt.
wie schon vorab mal erwähnt, ich persönlich werde von proallrad eher nicht profitieren können, da mich die problematik nicht betrifft. ich nutze diese gelegenheit um mich mit gleichgesinnten solidarisch zu zeigen.
und, mal ganz ehrlich, ich hab in meinem leben schon mehr als 25.- euro für sinnloseres ausgegeben. meine Rede! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> Kini
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Freigeist
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tja...
im Mai noch gefreut über eine normale Steuermitteilung, dann die Erhöhungsmitteilung vor drei Wochen. Ich hab mit dem Finanzamt telefoniert und mitgeteilt, daß ich doch seit Jahren eine Wohnmobilzulassung hätte (auch am FA vorbeigegangen)und diese "vorerst" noch ausgenommen wären. Man bat mich, Einspruch einzulegen und eine Kopie des KFz-Scheins beizulegen. Gesagt getan, als erledigt betrachtet. Letzte Woche Anruf auf Handy (!!!!) vom Finanzbeamten: Ich solle mit einem Schreiben rechnen, das Fahrzeug vorführen zu müssen, das FA sei tatsächlich nicht an den Fzg-Schein gebunden und wolle sich selbst ein Urteil bilden, ob das Fahrzeug wirklich ein Wohnmobil sei. Es sei "wenig glaubhaft", daß ein Geländewagen ein Wohnmobil sein könne. Auch meine Argumentation, ich hätte mir nach diversen VW-Womos (T2a, T3) bewußt DEN Geländewagen ausgesucht, der mit den größten Innenraum böte (Liegelänge), UM IHN zum Womwo auszubauen half da nicht weiter. Ich solle vorfahren!!!! Das Dumme dabei: Hab meinen ursprünglichen Ausbau vor Wochen verkauft und bekomme grad nen neuen, der allerdings dauern dürfte... was ich dem FA versucht habe zu erklären... das Auto ist also jetzt gerade nicht vorführfähig als Womo, wenn auch der Anfang des Ausbaus schon gemacht ist, aber sicher nicht reicht. Der Herr hatte Verständnis aber bittet mich, dem Einspruch noch Bilder vom "damaligen" Ausbau plus Ausbauquittungen (Material usw.) nachzureichen, entscheidend sei der Zustand zum 1. Mai 2005... und da war der Ausbau noch drin! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
jetzt kann ich in den 2001er und 2003er Ordnern nach Unterlagen forschen... gottogott!
Aber er kriegt seine Bilder und seine Quittung ( <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />)
Alles verkackt hier... da kauft man sich ein Auto mitunter aufgrund der günstigen Steuer und baut sich (da ja auch gebraucht) einen Wohmobilausbau... und dann wird einem das quasi rückwirkend zum Strick gedreht.
Def, 110 TD5, Bj 2000, keine 500 PS, fast nur Reise- und Transportauto (in München fahr ich mit dem Radl).
Grrrr. L.C.
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Das ist ein Wohnmobil ohne wenn und Aber.
Geht nicht gibst nicht,einen Besen kannte Schieben
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Hier geht gar nichts mehr
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@wilderIsi: besorg Dir doch die vorletzte 4wheel fun, da war ein Musterbrief abgedruckt.
... manchmal hilft off-line suchen. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> Den Brief mußt du mir mal zeigen... AusgabeNr.? Seitenzahl? Asche auf mein Haupt, es war die off-road. Erst hatte die ja die Szene beschimpft- also uns. Dann, als sie merkten, dass die Leser zur 4wheel fun abwanderten- weil dort ihre Probleme behandelt werden- hatten die sich ja auch entschlossen was für ihre Leserschar zu tun. Da ich die Seite nur als Kopie habe und die Heftnummer nicht draufsteht, habe ich den verregneten Sonntag genutzt und den Vorschlag vom Rechtsanwalt Horst Martin abgetippt. Macht was draus! ------------------------------ Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich gegen den Kfz- Steuerbescheid vom ..... Az. ...... für meine Fahrzeug amtliches Kennzeichen .... Einspruch ein. Der Kfz- Steuerbescheid ist mir am ... zugegangen. Eine ausführliche Begründung werde ich nachreichen. (siehe www.proallrad.com) Ich beantrage die Aussetzung der Vollziehung, hilfsweise Stundung der Kfz- Steuer, bis zum Abschluss des Musterverfahrens gegen diese Besteuerung, an dem ich mich beteiligen werde. Die geänderte Besteuerung verstößt gegen EU- Vorschriften und das Willkürverbot in der Verfassung. Mein Fahrzeug verliert durch die steuerliche Einstufung drastisch an Wert. Hochachtungsvoll -------------------------------- Schönen Sonntag noch!
Gruß René
----------------------------------------------- Man reist nicht, um anzukommen, sondern um zu reisen (Goethe)
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S�chtiger
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@Lupo, das ist so ein Quatsch, was der Finanzbeamte da erzählt. Man kann doch jederzeit ein Auto zum Womo umbauen. Auch nach dem 1.5.05. Man muß nur damit rechnen, für die Differenzzeit bis zur Umschlüsselung als Pkw eingestuft zu werden. Und ob ein Womo ein Womo ist, kann man in dem Fall dann auch gerichtlich feststellen lassen. Wenn die technischen Kriterien erfüllt sind(für die der TÜV-Mann zuständig ist), hat der F-Beamte nicht mehr den Ermessensspielraum, den er bei der Umschreibung zum Lkw hat(mit Fenster zuschweißen und so). Es wird Zeit, daß mal irgendjemand hergeht, und gerichtlich feststellen läßt, daß ein Womo eben nicht überwiegend zum Personentransport bestimmt ist... Ich gehe dem ganzen Theater und dem Aufwand aus dem Weg und lasse mein Gerät nächste Woche als Zugmaschine umschlüsseln... gruß thomas
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Habemus Papam
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Das ist ein Wohnmobil ohne wenn und Aber. Stimmt,aber wer will damit schon durch den Wald fahren?
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Zonenkonform
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Hallo Thomas, auch Zugmaschinen sind schon nach Hubraum versteuert worden. (Von Quads hat man so etwas schon gehört.) Gruß aus Berlin
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