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unerschütterliches sonniges Gemüt
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unerschütterliches sonniges Gemüt
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mein lr 130er doka mit lkw-zulassung wurde auch nicht nach hubraum besteuert .... auch wenn da irgendwelche vereine was anderes behaupten <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /> wie auch? oder sind die toyota/nissan/sonstwas-doka's alles pkw's mit ueber 2.8t?
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Habemus Papam
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Habemus Papam
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Nabend Ich hatte mal die EU-Richtlinie zur Fahrzeug einstufung runtergeladen aber verbummelt. Kennt noch jemand den Link?
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Habemus Papam
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Neu
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Wacht doch endlich auf, habe auch gedacht, ich würde doch noch schlupfen. Im Juli noch die 172 Euronen bezahlt und jetzt im Sep. 860 Euronen. Mit satter Nachzahlung vom Mai weg. Das Finanzamt vergisst niemanden. Und wenn, Sie haben ja vier Jahre Zeit das Geld nachzufordern. Also spart mal schön. Ich kann Euch nur empfehlen zu Pro Allrad zu gehen. Einspruch über RA einzulegen. Denn mit dem rechnen die nicht, das man über einen RA den Einspruch ausübt. Grüsse Hans
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Habemus Papam
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Weißt du wie "Sonstige Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung" versteuert werden sollen?
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Eines vorweg: Ich halte die „Pro-Allrad-Inititiative“ für eine gute Sache.
Dennoch möchte ich anmerken, daß man sich gegen nachteilige Behörden-Bescheide auch ganz gut selber wehren kann. Das Verfahren ist auf der untersten Ebene kostenlos (wenn man vom Briefporto absieht) und man braucht auch keinen Rechtsanwalt. Eine vernünftige Begründung ist jedoch wichtig. Und man muß unbedingt die Monatsfrist einhalten, innerhalb welcher der Einspruch eingelegt werden muß.
Meine Wohnmobileintragung Anfang Mai wurde postwendend mit einem neuen Steuerbescheid beschieden, wonach mein Fahrzeug nach Hubraum und Schadstoffklasse besteuert werden sollte. Ich habe den neu-festgesetzten Steuerbetrag unverzüglich bezahlt, gleichzeitig jedoch auch Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt. Zur Begründung habe ich das Argument angeführt, daß die Besteuerung der Wohnmobile noch nicht abschließend geregelt ist und zur Zeit verschiedene Vorschläge diskutiert werden.
Diesem Einspruch wurde nach kurzer Bearbeitungszeit stattgegeben, allerdings unter dem Vorbehalt einer später-möglichen erneuten Änderung, die dann auch rückwirkend gelten könnte.
Das Geld bekam ich vor einigen Wochen unaufgefordert wieder zurück. Ich habe es an die Seite gelegt, denn mit einer höheren WoMo-Besteuerung ist nach wie vor zu rechnen.
Fazit: wer sich in solidarischer Gemeinschaft wehrt, macht sicherlich nichts verkehrt – aber auch der einzelne hat durchaus seine Chance. Und viele einzelne haben/hätten ja auch eine Wirkung – und zwar, wie ich meine, auf einer individuell breiteren Legitimationsbasis. Ehrlicherweise gestehe ich aber auch zu, daß die Gefahr, als Individuum untergebuttert zu werden, sicherlich größer ist.
mfG
Rainer
Vor der Hacke ist es dunkel. (Bergmanns-Spruch)
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Wiederholungstäter
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Hallo mein lr 130er doka mit lkw-zulassung wurde auch nicht nach hubraum besteuert Dann ist hat dein 130'er eventuell eine längere Ladefläche als der Fahrgastraum, gemessen von Oberkannte Gaspedal bis hinterste Fahrgastraumwand. Dann ist es na FA-Recht ein LKW. Bei uns im Bereich RZ , werden Doka's die eine kürzere Ladefläche wie der Fahrgastraum haben, nach Hubraum besteuert. Egal ob LKW drin steht, da müßen sie sichnicht dran halten. Wir haben jatzt auch unseren Pajero L040 lang, zum LKW umgebaut. Natürlich mit Absprache mit dem FA. Auto vorgeführt und gut. Das FA will alles haben was der TÜV auch sehen will, wenns ein LKW werden soll, nur mit dem Zusatz, Seitenscheiben [color:"red"]müßen [/color]verblecht sein und die Ladeflächenregel muß passen,dann geht's auch wieder mit den 172€, aber eben mit zwei statt sieben Sitzplätzen. Der Wagen läuft aber eh im GaLa-Bau, jetzt gehts eher noch besser ohne Sitze. Gruß Mario
Pajero V20
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Hallo jogi05 hier Jetzt hast Du ein LKW mit Sontagsfahrverbot mit Anhänger!!!! Das mit dem LKW Umbau war schon immer so. Hier geht es aber um Kombinations Kfz. ( AF ) PS. Mir will das FA keinen schriftlichen Bescheid geben das ich in Zukunft für ccm zahlen muß. ( habe AF Eintrag ) Habe im März 172.- Euro gezahlt. Habe schon mehrfach nachgefragt was nun ist.Würde auf Saison Kenz. wechseln , brauche den Patrol nur zum Boot ziehen im Sommer . Grüße Jogi05
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viermalvierer
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Moin moin,
das Thomas G für seinen 130er noch keine Nachforderung erhalten hat liegt wohl eher daran, dass SH (genauso wie Hessen, Rheinland Pfalz, Niedersachsen und andere) noch nicht die Software umgestellt hat. Wir haben durchaus auch nach Hubraum besteuerte 130er z.B. aus Bayern und NRW.
Selber Einspruch einlegen bringt nur etwas bei den Womos. Alles andere wird pauschal zurück gewiesen. In Bayern gibt es die schriftliche Anweisung an alle FA, alle Einsprüche von Privatpersonen „ohne wenn und aber“ abzulehnen. Mittlerweile habe ich dutzende Fälle von „Selbstversuchen“ die gescheitert sind. Die Situation wird mit einem negativem Bescheid viel schwerer – also Vorsicht!
Auch die vorformulierten Einsprüche vom freundlichen Mitsubishi Händler werden übrigens zurückgewiesen. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
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warum ein lkw (LR 130) nach hubraum besteuert werden soll, ist mir nicht so ganz klar .... dann koennen die ja auch naechste woche die unimog 406-doka's nach hubraum besteuern, oder?
wie kommt man denn da auf die sichere seite? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />
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