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ist schon erstaunlich, die fa sind nicht an die verkehrsrechtliche einstufung gebunden und berufen sich bei der begründung dan auf ebendiese wenn es ihnen in den kram passt.... manchmal glaube ich sein recht gegenüber dem staat läßt sich hier nurnoch mit einem guten anwalt oder einer noch besseren waffensammlung durchsetzen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />
wenn ein staat ständig an der steuerschraube dreht zeugt das nur von der unfähigkeit der machthaber mit geld umzugehen....
ingo
“Die drei schlimmsten Übel sind: Dummheit, Faulheit und Feigheit.” Tecumseh, ehem. Häuptling der Shawnee-Indianer
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Moin Moin,
so mal am Rande bemerkt - wir haben die Grenze von 3000 Mitglieder überschritten und derweil 9 Klagen laufen - ca. 20 Klagen dürften es wohl werden. Suppi, Glückwunsch dass Dein Engagement solche Unterstützung gefunden hat! Kannst Du noch kurz was dazu sagen, ob proallrad sich auch um die WoMo-geschlüsselten 4x4er kümmert, oder ob da keine Aktionen / Klagen geplant sind? Dank und Rovergruß David
1991er 110 SW 200TDi
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viermalvierer
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Moin Moin,
also grundsätzlich ein jein zu Vertretung der Womos. Wir haben natürlich auch Wohnmobile in der Vertretung, aber noch keinen Streitfall. Richtig aktiv können wir erst werden, wenn der Gesetzgeber sich zu den Wohnmobilen geäußert hat – und das wird wohl erst im nächsten Jahr sein. Wir müssen also entsprechend abwarten! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
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Paragraphen-Guru
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Hi. der M1G-Eintrag bringt nix! Mein FA hat mir heute das aktuelle Schlüsselnummerverzeichnis des KBA (Stand September 05 - nachzulesen unter www.kba.de) unter die Nase gehalten (ich hatte es noch nicht). Da ist der M1G-AF definitiv als Fahrzeug zur Personenbeförderung gelistet und das heißt Hubraumsteuer! Da unsere Fahrzeuge laut RiLi 70/156 nicht als M1-Fahrzeuge anzusehen sind, darf auch "M1" nicht in den Papieren stehen! Sonst hält sich das FA natürlich an die technischen Vorgaben und setzt die Hubraumsteuer fest. Es muss eine andere Bezeichnung her und die kann magels einer Spezifizierung nur "sonstiges Kraftfahrzeug - Mehrzweckfahrzeug" mit der Schlüsselnummer 9000 heißen! Ich denke, hier muß der Hebel angesetzt werden. Gruß Amtsschimmel
Zuletzt bearbeitet von Amtsschimmel; 20/10/2005 18:25.
Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründ ich einen Arbeitskreis
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Moin Amtsschimmel,
genau diesen Sachverhalt (Software) habe ich bereits vorletzte Woche mit dem KBA und der Zulassungsstelle diskutiert. Die Software ist definitiv fehlerhaft – so das KBA! Wir gehen jetzt über die Länderarbeitsgruppe sowie das BMV an das Thema heran. Nur kann eine solche Berichtigung oder Ergänzung der Software nur auf EU Basis vorgenommen werden. Übrigens sind diverse Neufahrzeuge als AF klassifiziert und erfüllen die Formel (z.B. Toyota J120, Chevrolet Tahoe und andere).
Soderle – ist doch interessant! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Zuletzt bearbeitet von greenbee; 20/10/2005 20:08.
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Da bin ich für den Moment doch mal etwas irritiert. - Betrifft das nun eine "europaweitgleiche zulassungs-software" oder ist mal dieser besagte Fall : M1 AF ++ nicht= ein Fahrzeug der Klasse M1 eine Angelegenheit, die mal eben nicht in unsere Kfz-Steuerpolitik passt. Am liebsten wär' es einigen bestimmt, man würde den Passus M1 AF ++ nicht= ein FZ der Klasse M1 aus der EU-Richtline streichen. Der stört ja z.Z. ja eh nur BRD-steuerpolitische Belange. - Doch bis dieser Passus gestrichen werden sollte - da könnten noch Jahre vergehen. Wohlgemerkt, dürfen unsere Gesetze EU-Recht verfeinern - widersprechen dürfen sie ihnen jedoch nicht - sodenn ich das richtig verstanden habe. Oder??? Moin Amtsschimmel,
genau diesen Sachverhalt (Software) habe ich bereits vorletzte Woche mit dem KBA und der Zulassungsstelle diskutiert. Die Software ist definitiv fehlerhaft – so das KBA! Wir gehen jetzt über die Länderarbeitsgruppe sowie das BMV an das Thema heran. Nur kann eine solche Berichtigung oder Ergänzung der Software nur auf EU Basis vorgenommen werden. Übrigens sind diverse Neufahrzeuge als AF klassifiziert und erfüllen die Formel (z.B. Toyota J120, Chevrolet Tahoe und andere).
Soderle – ist doch interessant! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Nur für heute leute ... "ohne Panne von Tanne zu Tanne"
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Gehört zum Inventar
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Gehört zum Inventar
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?! Okay, ich habe mir letzten Freitag vom Tüv "Fz. ist gem. 70/156 EWG ein Mehrzweckfahrzeug" bestätigen lassen und will morgen zur Zulassungstelle und das auch eintragen lassen. Welche Formulierung soll denn nun rein? M1 AF / Nur AF / oder Mehrzweckfahrzeug??? Noch kann ich die Tipse bekneten...
Gruß,
Carsten
Sick Of It All
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Der Eintrag M1 wär' ungeschickt. Dann bliebe das Feld dazu leer und unbeschrieben zu Ziffer 1 in *34 Die Aufbauart des Fahrzeugs gem.Rili 70/156 EWG I.D.F.2001/116/EG entspricht der Kodierung AF Mehrzweckfahrzeug* Unter 1 dürfte gemäß der Richtlinie nicht mehr PKW-geschlossen, sondern *Mehrzweckfahrzeug stehen und unter *34 ggf. Mehrzweckfahrzeug explizit NICHT M1 Damit wirst du bestimmt einen Vormittag verschwenden, und grimmige Blicke auf dich ziehen - von hinten wie von vorn. viel glück - ich drück dir den daumen franky ?! Okay, ich habe mir letzten Freitag vom Tüv "Fz. ist gem. 70/156 EWG ein Mehrzweckfahrzeug" bestätigen lassen und will morgen zur Zulassungstelle und das auch eintragen lassen. Welche Formulierung soll denn nun rein? M1 AF / Nur AF / oder Mehrzweckfahrzeug??? Noch kann ich die Tipse bekneten...
Gruß,
Carsten
Zuletzt bearbeitet von grizzlyclimber; 20/10/2005 22:07.
Nur für heute leute ... "ohne Panne von Tanne zu Tanne"
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Da es die neuen Papiere gibt, muss oben M1G und (zu 4) AF stehen. Bis dahin ist das juristisch korrekt. Unter 5. müsste stehen: Mehrzweckfahrzeug zum Gütertransport - Fahrzeug gilt nicht als M1 (so die Aussage des KBA) Somit wäre die Richtlinie wörtlich umgesetzt. Nimm Dir die Richtlinie zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung mit: http://www.proallrad.com/tuev.php?modus=SUB|15|0 Gruß Stefan
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Moin. Vorsicht, die "alten" Fahrzeuge werden nicht in EU-Fahrzeugklassen umgeschlüsselt. Nach dem KBA-Verzeichnis werden die alten Bezeichnungen und die dazugehörigen Schlüsselnummern weitergeführt! Ich würde den Eintrag " SO.KFZ-Mehrzweckfahrzeug" mit der Schlüsselnummer 9000 bevorzugen und strebe diesen für meinen Disco auch an. Der TÜV ist noch nicht soweit - aber wir arbeiten dran.
Gruß Amtsschimmel
Zuletzt bearbeitet von Amtsschimmel; 21/10/2005 05:24.
Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründ ich einen Arbeitskreis
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