Hi Caruso,

das stand in den Unterlagen von Dr. Greulich oder in der Machbarkeitsstudie. In besonderen Belastungsschwerpunkten können außer der dann obligatorischen Plakettenpflicht weitere Maßnahmen zur Senkung der Staubbelastung vorgenommen werden. Es kann doch sein, daß die Plakettenpflicht nicht die gewünschte Wirkung erzielt und dadurch ein tiefschneidendere Vorgehen erforderlich wird.

Diese Hintertür müssen sie sich ja zwingenderweise offenlassen, denn wenn durch die Subsitution der LKW-Flotten ein größerer Anteil ´ne grüne Plakette bekommt, die Meßwerte aber dennoch nicht nennenswert runtergehen, müssen weitere Restriktionen eingeleitet werden.

Das könnte auch dann der Fall sein, wenn die durch die Umgebungslärmrichtlinie durchgeführten Untersuchungen zu dem Ergebnis kommen, daß der Schwerverkehr eine besondere akustische Belastung darstellt. Da kann der LKW auch eine grüne Plakette haben.

Mit den Umweltzonen als Maßnahmenbündel infolge des 40. BImschG können sich unsere Chefideologen in den Rathäusern mal endlich nach belieben - man könnte beinahe sagen: willkürlich - austoben.